Das Standesamt ist in Deutschland ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung der Personenstandsbücher, zur Erstellung von Personenstandsurkunden und mehr.
Die meisten amtlichen Vorgänge betreffen:
meist im feierlichem Rahmen, bei welchem das Eheversprechen und Ringwechsel erfolgt und der Standesbeamte zumindest eine kurze Ansprache hält.
In Bayern besteht die Möglichkeit, Schwerbehindertenanträge online zu stellen.
In Bayern ist für den Kirchenaustritt die Mitwirkung des Standesbeamten erforderlich.
Eintragung im Geburtenbuch (i. d. R. nach Meldung des Krankenhauses oder Meldung der Eltern) und Ausstellung einer Geburtsurkunde.
Beurkundung mit Ausstellung einer Sterbeurkunde. Viele Standesbeamte wirken hier auch beratend oder erleichtern den Angehörigen den Kontakt zu Bestattungsunternehmen. Weitere Bereiche sind das Bestattungswesen und Friedhofsangelegenheiten.
Wir sind Ihnen beim Ausfüllen des Rentenantrags behilflich.
Kostenlose Beratungstermine zu allen Themen rund um die Rente finden regelmäßig im Landratsamt Landsberg statt. Terminvereinbarung unter .