Das Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt ist in der Verwaltungsgemeinschaft die erste Anlaufstelle für die Bürger der Gemeinden bei Fragen und Problemen.
Hierhin kommen die Bürger entweder persönlich oder rufen an und werden von den Sachbearbeiteren des Einwohnermeldeamtes zu den entsprechenden Stellen innerhalb der VG weitergeleitet.
Bürgerbüro Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag zusätzlich: 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Der Zuständigkeitsbereich der deutschen Einwohnermeldeämter ist je nach Bundesland verschieden, jedoch kann man in der Mehrzahl der Fälle davon ausgehen, dass sie für folgende Sparten verantwortlich sind:
Vordrucke für verschiedene Angelegenheiten finden Sie im Bereich: Formulare & Gebühren