Personalausweis

Ausweispflicht

Ausweispflicht

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises sein.

Man spricht hierbei von der so genannten Ausweispflicht. Der Ausweispflicht wird auch mit einem gültigen Reisepass entsprochen. Der Personalausweis wird zur Feststellung Ihrer Personalien benötigt. Sonstige Ausweise wie z.B. Führerscheine und Dienstausweise reichen hierzu nicht aus!

Personalausweise und Pässe sind ganz persönliche und sehr wichtige Dokumente. Der Gesetzgeber verlangt von uns daher eine sorgfältige Arbeitsweise und Überprüfung. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir uns nicht allein auf mündliche Aussagen verlassen können, sondern geeignete Nachweise (Urkunden, Ausweise, Urteile usw.) und alle erforderlichen Unterschriften benötigen.

Fingerabdruck Pflicht ab August 2021

Der Personalausweis im Kreditkartenformat beinhaltet neben den sichtbaren Daten im Inneren einen kontaktlosen Chip, auf dem neben den Ausweisdaten auch das digitale Lichtbild (biometrisch) und Fingerabdrücke des Ausweisinhabers gespeichert werden.

Am 2. August 2021 tritt die Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 in Kraft. Die Verordnung dient der Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die ihnen und ihren Familienangehörigen ausgestellt werden.
Gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/1157 wird die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip des Personalausweises eingeführt.
Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung der Identität einer Person, die sich bei einer hoheitlichen Kontrolle ausweist. Bleiben nach einem Abgleich des Lichtbilds auf dem Personalausweis mit der Person Zweifel an deren Identität, können die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke auslesen und mit den Fingerabdrücken der sich ausweisenden Person abgleichen. Dadurch werden Betrugsversuche schnell erkannt.

Der Personalausweis bietet neben seiner Funktion als Identifikationsnachweis noch folgende Möglichkeiten:

  • Elektronische Ausweisfunktion für Transaktionen im Internet und an Automaten
  • Ist vorbereitet für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente. Derzeit gibt es aber keinen Anbieter für Signaturzertifikate, die mit dem Personalausweis verwendet werden können.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.personalausweisportal.de

Beantragung

Personalausweise müssen Sie im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Igling (Zimmer 1) beantragen, vorausgesetzt Sie sind mit einziger bzw. Hauptwohnung bei uns gemeldet. Die Herstellung selbst erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin und dauert zwischen zwei und drei Wochen. Sie sollten sich daher rechtzeitig um die Ausstellung neuer Dokumente kümmern.

Zur Beantragung eines Personalausweises müssen Sie bei uns persönlich erscheinen. Jugendliche, die ihren Personalausweis vor dem 16. Geburtstag bekommen möchten, benötigen die Zustimmung der Eltern bzw. des Sorgeberechtigten. Hierzu müssen diese im Bürgerbüro ebenfalls persönlich erscheinen und den Antrag mit unterschreiben. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht benötigen wir als Nachweis ein rechtskräftiges Urteil. Ab dem 16. Geburtstag können Jugendliche die Beantragung selbständig vornehmen.

Unterlagen

Personenstandsurkunde
Falls Sie noch keinen Personalausweis oder Reisepass haben, oder der bisherige Personalausweis oder Reisepass nicht von der Verwaltungsgemeinschaft Igling ausgestellt wurde, benötigen wir eine Personenstandsurkunde um einen Datenabgleich vornehmen zu können. Das kann eine Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde sein. Auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch ist geeignet. Der Datenabgleich entfällt, wenn Sie bereits ein von der Verwaltungsgemeinschaft Igling ausgestelltes Personaldokument besitzen.

Bisheriger Ausweis oder Pass
Als Identitätsnachweis brauchen wir auch Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass.

Ein aktuelles Foto
Gute Fotos sind die Grundlage einer einwandfreien Wiedergabe des Lichtbildes in den Personaldokumenten. Nachfolgend einige Kriterien die Sie beachten müssen:

  • Das Foto darf nicht älter als ein halbes Jahr und nicht bereits für ein anderes Ausweisdokument verwendet worden sein
  • Das Bild muss 35 mm breit und 45 mm hoch sein (ohne Rand)
  • Ihr Gesicht muss in einer Höhe von mindestens 32 mm und höchstens 36 mm abgebildet und darf nicht angeschnitten sein
  • Die Nase muss auf der Mittellinie liegen
  • Es muss eine Frontalaufnahme sein
  • Der Gesichtsausdruck soll neutral sein, die Lippen geschlossen
  • Augen offen und deutlich sichtbar
  • Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt)
  • Sie dürfen nicht mit einer Militär- oder Polizeiuniform abgebildet sein
  • Kopfbedeckung ist nur erlaubt, wenn diese durch die Religion vorgeschrieben ist
  • Das Foto muss scharf und kontrastreich sein
  • Es dürfen keine Schatten auf dem Foto sein
  • Der Hintergrund muss einfarbig sein
  • Natürliche Hauttöne
  • Keine Knicke und Verunreinigungen
  • Bei Brillenträgern ist darauf zu achten, dass die Augen klar erkennbar sind und kein Spiegeleffekt vorliegt

Tauglichkeit eines Passbildes

Weitere Informationen über die Tauglichkeit eines Passbildes können Sie den folgenden PDF's der Bundesdruckerei entnehmen: 

Gebühr

Ein Personalausweis für Personen ab 24 Jahren kostet 37,00 Euro, für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro.

Der Betrag ist bereits bei der Beantragung fällig.

Weitere Gebühren für den neuen Personalausweis:

  • Erstmaliges Einschalten bzw. jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN: gebührenfrei
  • Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen): gebührenfrei
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei

Gültigkeit

Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer der Personalausweise sechs Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Vorläufiger Personalausweis

In dringenden Notfällen stellt die Verwaltungsgemeinschaft Igling einen vorläufigen Personalausweis aus. Die Ausstellung kann jedoch nur in Kombination mit der Beantragung eines endgültigen Personalausweises vorgenommen werden. Bitte beachten Sie: dieses Dokument wird nicht in allen Reiseländern akzeptiert, bitte erkundigen Sie sich vorher beim Auswärtigen Amt. Vorläufige Personalausweise haben lediglich eine Gültigkeit von 3 Monaten und sind mit Kosten von 10,00 Euro verbunden. Zur Beantragung gelten die gleichen Bedingungen wie für den Personalausweis.

eID-Karte

(für nichtdeutsche Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der EU)
Dabei handelt es sich um eine Karte zum elektronischen Identitätsnachweis.
Gebühr 37,00 Euro

Achtung!

Sie müssen immer im Besitz eines gültigen Ausweises oder Passes sein. Verstöße führen zu einer Verwarnung oder sogar zu einer Geldbuße. Wir empfehlen Ihnen daher die Gültigkeit Ihrer Dokumente nicht erst kurz vor Antritt einer Urlaubsreise sondern regelmäßig zu überprüfen. So ersparen Sie sich unnötige Kosten, Ärger und uns die lästige Verpflichtung, den Verstoß ahnden zu müssen. Danke!

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