Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises sein.
Man spricht hierbei von der so genannten Ausweispflicht. Der Ausweispflicht wird auch mit einem gültigen Reisepass entsprochen. Der Personalausweis wird zur Feststellung Ihrer Personalien benötigt. Sonstige Ausweise wie z.B. Führerscheine und Dienstausweise reichen hierzu nicht aus!
Personalausweise und Pässe sind ganz persönliche und sehr wichtige Dokumente. Der Gesetzgeber verlangt von uns daher eine sorgfältige Arbeitsweise und Überprüfung. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir uns nicht allein auf mündliche Aussagen verlassen können, sondern geeignete Nachweise (Urkunden, Ausweise, Urteile usw.) und alle erforderlichen Unterschriften benötigen.
Der Personalausweis im Kreditkartenformat beinhaltet neben den sichtbaren Daten im Inneren einen kontaktlosen Chip, auf dem neben den Ausweisdaten auch das digitale Lichtbild (biometrisch) und Fingerabdrücke des Ausweisinhabers gespeichert werden.
Am 2. August 2021 tritt die Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 in Kraft. Die Verordnung dient der Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die ihnen und ihren Familienangehörigen ausgestellt werden.
Gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/1157 wird die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip des Personalausweises eingeführt.
Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung der Identität einer Person, die sich bei einer hoheitlichen Kontrolle ausweist. Bleiben nach einem Abgleich des Lichtbilds auf dem Personalausweis mit der Person Zweifel an deren Identität, können die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke auslesen und mit den Fingerabdrücken der sich ausweisenden Person abgleichen. Dadurch werden Betrugsversuche schnell erkannt.
Der Personalausweis bietet neben seiner Funktion als Identifikationsnachweis noch folgende Möglichkeiten:
Weitere Informationen finden Sie unter:
Personalausweise müssen Sie im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Igling (Zimmer 1) beantragen, vorausgesetzt Sie sind mit einziger bzw. Hauptwohnung bei uns gemeldet. Die Herstellung selbst erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin und dauert zwischen zwei und drei Wochen. Sie sollten sich daher rechtzeitig um die Ausstellung neuer Dokumente kümmern.
Zur Beantragung eines Personalausweises müssen Sie bei uns persönlich erscheinen. Jugendliche, die ihren Personalausweis vor dem 16. Geburtstag bekommen möchten, benötigen die Zustimmung der Eltern bzw. des Sorgeberechtigten. Hierzu müssen diese im Bürgerbüro ebenfalls persönlich erscheinen und den Antrag mit unterschreiben. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht benötigen wir als Nachweis ein rechtskräftiges Urteil. Ab dem 16. Geburtstag können Jugendliche die Beantragung selbständig vornehmen.
Personenstandsurkunde
Falls Sie noch keinen Personalausweis oder Reisepass haben, oder der bisherige Personalausweis oder Reisepass nicht von der Verwaltungsgemeinschaft Igling ausgestellt wurde, benötigen wir eine Personenstandsurkunde um einen Datenabgleich vornehmen zu können. Das kann eine Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde sein. Auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch ist geeignet. Der Datenabgleich entfällt, wenn Sie bereits ein von der Verwaltungsgemeinschaft Igling ausgestelltes Personaldokument besitzen.
Bisheriger Ausweis oder Pass
Als Identitätsnachweis brauchen wir auch Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass.
Ein aktuelles Foto
Gute Fotos sind die Grundlage einer einwandfreien Wiedergabe des Lichtbildes in den Personaldokumenten. Nachfolgend einige Kriterien die Sie beachten müssen:
Weitere Informationen über die Tauglichkeit eines Passbildes können Sie den folgenden PDF's der Bundesdruckerei entnehmen:
Ein Personalausweis für Personen ab 24 Jahren kostet 37,00 Euro, für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro.
Der Betrag ist bereits bei der Beantragung fällig.
Weitere Gebühren für den neuen Personalausweis:
Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer der Personalausweise sechs Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich.
In dringenden Notfällen stellt die Verwaltungsgemeinschaft Igling einen vorläufigen Personalausweis aus. Die Ausstellung kann jedoch nur in Kombination mit der Beantragung eines endgültigen Personalausweises vorgenommen werden. Bitte beachten Sie: dieses Dokument wird nicht in allen Reiseländern akzeptiert, bitte erkundigen Sie sich vorher beim Auswärtigen Amt. Vorläufige Personalausweise haben lediglich eine Gültigkeit von 3 Monaten und sind mit Kosten von 10,00 Euro verbunden. Zur Beantragung gelten die gleichen Bedingungen wie für den Personalausweis.
(für nichtdeutsche Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der EU)
Dabei handelt es sich um eine Karte zum elektronischen Identitätsnachweis.
Gebühr 37,00 Euro