
Auf dieser Seite finden Sie Informationen, Hinweise und Bekanntmachungen dazu.
Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen erhalten Sie auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Statistik unter
www.statistik.bayern.de/wahlen/kommunalwahlen/
und auf den Seiten des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unter www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Wahlscheinanträge werden von der Verwaltungsgemeinschaft Igling nur bis zum 06.03.2026, 15:00 Uhr entgegengenommen.
Hier können Sie Ihren Wahlscheinantrag bis einschließlich 03.03.2026 online stellen. Für die Online-Beantragung benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung, die Sie in der Zeit vom 26.01.2026 bis spätestens 15.02.2026 erhalten.
Bitte beachten Sie: Aufgrund einer Gesetzesänderung für die Kommunalwahlen dürfen Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen erst ab dem 16.02.2026 versandt werden.
Tipp: Verwenden Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sie sparen sich dann das Erfassen Ihrer Daten. Dadurch werden Fehler vermieden und Ihr Antrag kann von uns schneller bearbeitet werden.
Wenn Sie Ihren Wahlscheinantrag nicht online stellen möchten, können Sie auch den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden. Sie können sich auch hier einen Antragsvordruck herunterladen.
Damit wir Ihnen die Wahlunterlagen zusenden können, muss der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag grundsätzlich nur für sich selbst stellen können. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Wenn Ihnen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zugesandt werden sollen stellen Sie den Antrag bitte rechtzeitig, damit Sie Ihre Wahlunterlagen noch pünktlich bis zum Wahlsonntag einreichen können. Deshalb ist die Online-Beantragung nur bis einschließlich 03.03.2026 möglich. Danach können der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur noch persönlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Igling abgeholt werden.
Wir weisen darauf hin, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig ankommen. Daher empfehlen wir, die ausgefüllten Wahlbriefe, wenn möglich, direkt bei der Verwaltungsgemeinschaft Igling, Donnersbergstr. 1, 86859 Igling im Briefkasten einzuwerfen.
Hier sehen Sie Probestimmzettel zu den Gemeinderatswahlen in den 3 Mitgliedsgemeinden. Sie können die verschiedenen Varianten mit Kumulieren, Panaschieren und Listenkreuz ausprobieren. Ihnen wird angezeigt, ob Ihre Stimmabgabe gültig oder ungültig wäre.
Probestimmzettel aller 3 Gemeinden
Sie haben insgesamt 14 (Gemeinderat Igling) bzw. 12 (Gemeinderat Hurlach und Obermeitingen) Stimmen zu vergeben. Jede sich bewerbende Person kann bis zu 3 Stimmen erhalten, auch dann, wenn sie mehrfach aufgeführt ist. Listenkreuz und Einzelstimmvergaben können auch kombiniert werden.
Die vorläufigen Wahlergebnisse für die Bürgermeisterwahlen und die Gemeinderatswahlen sehen Sie am Wahlabend hier.