Lohnsteuerkarten

Neuerungen ab 2013

Neuerungen ab 2013

Die ElektronischenLohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzen seit 2013 die Lohnsteuerkarte auf Papier. Ihr Arbeitgeber kann die ELStAM für den Lohnsteuerabzug regelmäßig elektronisch abrufen.

Die Angaben auf der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Hinzurechnungsbetrag,Kirchensteuerabzugsmerkmal, Faktor) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für Ihren Arbeitgeber bereitgestellt und als ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet. 

Infoschreiben des Bundesministeriums der Finanzen

Nähere Informationen über Lohnsteuerklassen, Kinderfreibeträge, Lohnsteuerermäßigung,
sonstige Freibeträge, etc. erhalten Sie von Ihrem Sachbearbeiter beim
Finanzamt Landsberg am Lech, Tel. 08191/332-0.

Die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung liegen für Sie bei uns im Flur EG bereit oder können auch auf der Internetseite des Finanzamtes heruntergeladen werden.

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