Die ElektronischenLohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzen seit 2013 die Lohnsteuerkarte auf Papier. Ihr Arbeitgeber kann die ELStAM für den Lohnsteuerabzug regelmäßig elektronisch abrufen.
Die Angaben auf der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Hinzurechnungsbetrag,Kirchensteuerabzugsmerkmal, Faktor) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für Ihren Arbeitgeber bereitgestellt und als ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet.