Reisepass

Die modernisierte Version des Reisepasses

Die modernisierte Version des Reisepasses

Seit 1. März 2017 wird der Reisepass in einer modernisierten Version ausgegeben.

Der deutsche Reisepass ist als einer der fälschungssichersten Pässe weltweit anerkannt. Der im Jahr 2005 erstmals mit einem elektronischen Speichermedium (Chip) ausgegebene Reisepass ist zuletzt 2007 geändert worden. Auch die neue Reisepassgeneration von 2017 erfüllt die europäischen und internationalen Kriterien für elektronische Reisedokumente und ermöglicht die visumfreie Einreise in über 170 Staaten. Die neuen Sicherheitsmerkmale werden das hohe internationale Ansehen des deutschen Reisepasses auch in den kommenden Jahren sichern.

Der neue Reisepass zeichnet sich u. a. durch diese Eigenschaften aus:

Flexible Passdecke
Die bisherige Hardcover-Passdecke wird durch eine kleinere und deutlich flexiblere Passdecke ersetzt. Die Vorder- und Rückseite des Passes zeigen verschiedene Prägungen (Goldprägung und Blindprägung).

Passkarte aus Polycarbonat mit eingebettetem Sicherheitsfaden.
Die Passkarte besteht aus einem hochwertigen Polykarbonatverbund und übernimmt damit das Sicherheitskonzept des deutschen Personalausweises. Die Titelseite der Polykarbonatkarte enthält zusätzlich einen neuen, für jeden Reisepass individuell personalisierten Sicherheitsfaden, der mit der Dokumentennummer sowie dem Namen der Reisepassinhaberin/des Reisepassinhabers beschriftet ist.

Das in die Polykarbonatkarte integrierte Fenster mit Linsenstruktur und Bild des Reisepassinhabers auf der Titelseite.
In die Passkarte ist ein durchsichtiger Bereich mit einer Linsenstruktur integriert. Die Linsenstruktur enthält personalisierte Informationen sowie auf der Titelseite das Bild der Reisepassinhaberin/des Reisepassinhabers.

Ein Sicherheitspapier mit Sicherheitsfaden und Wasserzeichen.
Die Passbuch-Innenseiten bestehen aus einem neuen, hochwertigen Sicherheitspapier mit Halbton-Wasserzeichen und weiteren Sicherheitsmerkmalen.

Gebühren / Kosten

Ab .1 Januar 2024 wird die Gebühr von bisher 60 auf 70 Euro angehoben.
Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen weiterhin 37,50 Euro.

Sicherheit

Personalausweise und Pässe sind ganz persönliche und sehr wichtige Dokumente. Der Gesetzgeber verlangt von uns daher eine sorgfältige Arbeitsweise und Überprüfung. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir uns nicht auf mündliche Aussagen allein verlassen können, sondern geeignete Nachweise (Urkunden, Ausweise, Urteile usw.) und alle erforderlichen Unterschriften benötigen.

Ausweispflicht

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises sein. Man spricht hierbei von der so genannten Ausweispflicht. Der Ausweispflicht wird auch mit einem gültigen Reisepass entsprochen. Sofern Sie einen Personalausweis haben benötigen Sie nicht zwingend einen Reisepass. Der Pass ist ein Reisedokument und wird von manchen Ländern für die Einreise vorgeschrieben (z.B. Ostblockländer, Amerika). Bei der Frage nach dem richtigen Dokument (Personalausweis, Pass, Kinderreisepass) erhalten Sie Hilfe aus den Länderinformationen des Auswärtigen Amts. Die Länderinformationen sind auf der Homepage www.auswaertiges-amt.de unter folgendem Link abrufbar: www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Achtung!

Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass von Seiten des Auswärtigen Amts keine Gewähr für die Aktualität der Informationen übernommen wird. Verbindliche und aktuelle Informationen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der betreffenden Länder erteilen. Insgesamt handelt es sich bei Auskünften über Einreisebestimmungen anderer Staaten um keine verbindlichen Rechtsauskünfte, sondern um freiwillige Serviceleistungen der Passbehörden.

Beantragung

Reisepässe können Sie im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Igling (Zimmer 14) beantragen, vorausgesetzt Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Herstellung selbst erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin und dauert zwischen drei und vier Wochen.

Zur Beantragung eines Reisepasses müssen Sie bei uns persönlich erscheinen. Jugendliche unter 18 Jahren können einen Reisepass nur mit Zustimmung Ihrer Eltern beantragen. Hierzu müssen beide sorgeberechtigten Eltern ebenfalls persönlich im Bürgerbüro vorstellig werden und den Antrag mit unterschreiben. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht benötigen wir als Nachweis ein rechtskräftiges Urteil.

Unterlagen

Personenstandsurkunde
Falls Sie noch keinen Personalausweis oder Reisepass haben, oder der bisherige Personalausweis oder Reisepass nicht von der Verwaltungsgemeinschaft Igling ausgestellt wurde, benötigen wir eine Personenstandsurkunde um einen Datenabgleich vornehmen zu können. Das kann eine Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde sein. Auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch ist geeignet. Der Datenabgleich entfällt, wenn Sie bereits ein von der Verwaltungsgemeinschaft Igling ausgestelltes Personaldokument besitzen.

Bisheriger Ausweis oder Pass
Als Identitätsnachweis brauchen wir auch Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass.

Ein aktuelles Foto
Gute Fotos sind die Grundlage einer einwandfreien Wiedergabe des Lichtbildes in den Personaldokumenten. Nachfolgend einige Kriterien die Sie beachten müssen:

  • Das Foto darf nicht älter als ein halbes Jahr und nicht bereits für ein anderes Ausweisdokument verwendet worden sein
  • Das Bild muss 35 mm breit und 45 mm hoch sein (ohne Rand)
  • Ihr Gesicht muss in einer Höhe von mindestens 32 mm und höchstens 36 mm abgebildet und darf nicht angeschnitten sein
  • Die Nase muss auf der Mittellinie liegen
  • Es muss eine Frontalaufnahme sein
  • Der Gesichtsausdruck soll neutral sein, die Lippen geschlossen
  • Augen offen und deutlich sichtbar
  • Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt)
  • Sie dürfen nicht mit einer Militär- oder Polizeiuniform abgebildet sein
  • Kopfbedeckung ist nur erlaubt, wenn diese durch die Religion vorgeschrieben ist
  • Das Foto muss scharf und kontrastreich sein
  • Es dürfen keine Schatten auf dem Foto sein
  • Der Hintergrund muss einfarbig sein
  • Natürliche Hauttöne
  • Keine Knicke und Verunreinigungen
  • Bei Brillenträgern ist darauf zu achten, dass die Augen klar erkennbar sind und kein Spiegeleffekt vorliegt

Tauglichkeit eines Passbildes

Weitere Informationen über die Tauglichkeit eines Passbildes können Sie den folgenden PDF's der Bundesdruckerei entnehmen: 

Fingerabdrücke

Auf dem Chip im Reisepass werden seit 1. November 2007 zusätzlich die Fingerabdrücke von 2 Fingern (im Regelfall von den beiden Zeigefingern) abgespeichert. Ihre Fingerabdrücke werden mit einem Scanner bei der Passbeantragung zusammen mit dem Foto und Ihrer Unterschrift eingescannt. Daher ist eine Nachreichung des Fotos für den Reisepass leider nicht mehr möglich.

48-Seiten-/Expresspass

Wer viel verreist kann einen Pass mit sechzehn zusätzlichen Seiten für Visaeinträge beantragen. Für alle, die ganz schnell einen neuen Pass brauchen, gibt es einen Express-Pass, der innerhalb von drei Tagen ausgestellt wird.

Gebühren

Für Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 60 Euro bzw. 70 Euro (ab 01.01.2024)
Für Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro
Für Reisepässe mit zusätzlichen Seiten ist ein Aufschlag von 22 Euro zu zahlen.
Für den Express-Reisepass sind zusätzlich 32 Euro zu entrichten.

Alle Kosten sind bereits bei der Beantragung fällig.

Gültigkeit

Pässe werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.
Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.

Vorläufiger Reisepass

Vorläufige Reisepässe dürfen nur bei glaubhaft gemachter Eilbedürftigkeit erteilt werden. Vorläufige Reisepässe haben lediglich eine Gültigkeit von 1 Jahr und sind mit Kosten von 26 Euro verbunden. Jedoch werden diese nicht in jedem Reiseland akzeptiert, bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim Auswärtigen Amt.

Infos vom Bundesministerium

Weitere Informationen zum Reisepass erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministriums oder aus der Broschüre des Bundesministeriums des Innern:

Achtung!

Sie müssen immer im Besitz eines gültigen Ausweises oder Passes sein. Verstöße führen zu einer Verwarnung oder sogar zu einer Geldbuße. Wir empfehlen Ihnen daher die Gültigkeit Ihrer Dokumente nicht erst kurz vor Antritt einer Urlaubsreise sondern regelmäßig zu überprüfen. So ersparen Sie sich unnötige Kosten und uns die lästige Verpflichtung, den Verstoß ahnden zu müssen. Danke!

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Externe Medien erlauben