Reisepass

Die modernisierte Version des Reisepasses

Die modernisierte Version des Reisepasses

Seit 1. März 2017 wird der Reisepass in einer modernisierten Version ausgegeben.

Der deutsche Reisepass ist als einer der fälschungssichersten Pässe weltweit anerkannt. Der im Jahr 2005 erstmals mit einem elektronischen Speichermedium (Chip) ausgegebene Reisepass ist zuletzt 2007 geändert worden. Auch die neue Reisepassgeneration von 2017 erfüllt die europäischen und internationalen Kriterien für elektronische Reisedokumente und ermöglicht die visumfreie Einreise in über 170 Staaten. Die neuen Sicherheitsmerkmale werden das hohe internationale Ansehen des deutschen Reisepasses auch in den kommenden Jahren sichern.

Der neue Reisepass zeichnet sich u. a. durch diese Eigenschaften aus:

Flexible Passdecke
Die bisherige Hardcover-Passdecke wird durch eine kleinere und deutlich flexiblere Passdecke ersetzt. Die Vorder- und Rückseite des Passes zeigen verschiedene Prägungen (Goldprägung und Blindprägung).

Passkarte aus Polycarbonat mit eingebettetem Sicherheitsfaden.
Die Passkarte besteht aus einem hochwertigen Polykarbonatverbund und übernimmt damit das Sicherheitskonzept des deutschen Personalausweises. Die Titelseite der Polykarbonatkarte enthält zusätzlich einen neuen, für jeden Reisepass individuell personalisierten Sicherheitsfaden, der mit der Dokumentennummer sowie dem Namen der Reisepassinhaberin/des Reisepassinhabers beschriftet ist.

Das in die Polykarbonatkarte integrierte Fenster mit Linsenstruktur und Bild des Reisepassinhabers auf der Titelseite.
In die Passkarte ist ein durchsichtiger Bereich mit einer Linsenstruktur integriert. Die Linsenstruktur enthält personalisierte Informationen sowie auf der Titelseite das Bild der Reisepassinhaberin/des Reisepassinhabers.

Ein Sicherheitspapier mit Sicherheitsfaden und Wasserzeichen.
Die Passbuch-Innenseiten bestehen aus einem neuen, hochwertigen Sicherheitspapier mit Halbton-Wasserzeichen und weiteren Sicherheitsmerkmalen.

Gebühren / Kosten

Ab .1 Januar 2024 wird die Gebühr von bisher 60 auf 70 Euro angehoben.
Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen weiterhin 37,50 Euro.

Sicherheit

Personalausweise und Pässe sind ganz persönliche und sehr wichtige Dokumente. Der Gesetzgeber verlangt von uns daher eine sorgfältige Arbeitsweise und Überprüfung. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir uns nicht auf mündliche Aussagen allein verlassen können, sondern geeignete Nachweise (Urkunden, Ausweise, Urteile usw.) und alle erforderlichen Unterschriften benötigen.

Ausweispflicht

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises sein. Man spricht hierbei von der so genannten Ausweispflicht. Der Ausweispflicht wird auch mit einem gültigen Reisepass entsprochen. Sofern Sie einen Personalausweis haben benötigen Sie nicht zwingend einen Reisepass. Der Pass ist ein Reisedokument und wird von manchen Ländern für die Einreise vorgeschrieben (z.B. Ostblockländer, Amerika). Bei der Frage nach dem richtigen Dokument (Personalausweis, Pass, Kinderreisepass) erhalten Sie Hilfe aus den Länderinformationen des Auswärtigen Amts. Die Länderinformationen sind auf der Homepage www.auswaertiges-amt.de unter folgendem Link abrufbar: www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Achtung!

Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass von Seiten des Auswärtigen Amts keine Gewähr für die Aktualität der Informationen übernommen wird. Verbindliche und aktuelle Informationen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der betreffenden Länder erteilen. Insgesamt handelt es sich bei Auskünften über Einreisebestimmungen anderer Staaten um keine verbindlichen Rechtsauskünfte, sondern um freiwillige Serviceleistungen der Passbehörden.

Beantragung

Reisepässe können Sie im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Igling (Zimmer 14) beantragen, vorausgesetzt Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Herstellung selbst erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin und dauert zwischen drei und vier Wochen.

Zur Beantragung eines Reisepasses müssen Sie bei uns persönlich erscheinen. Jugendliche unter 18 Jahren können einen Reisepass nur mit Zustimmung Ihrer Eltern beantragen. Hierzu müssen beide sorgeberechtigten Eltern ebenfalls persönlich im Bürgerbüro vorstellig werden und den Antrag mit unterschreiben. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht benötigen wir als Nachweis ein rechtskräftiges Urteil.

Unterlagen

Personenstandsurkunde
Falls Sie noch keinen Personalausweis oder Reisepass haben, oder der bisherige Personalausweis oder Reisepass nicht von der Verwaltungsgemeinschaft Igling ausgestellt wurde, benötigen wir eine Personenstandsurkunde um einen Datenabgleich vornehmen zu können. Das kann eine Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde sein. Auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch ist geeignet. Der Datenabgleich entfällt, wenn Sie bereits ein von der Verwaltungsgemeinschaft Igling ausgestelltes Personaldokument besitzen.

Bisheriger Ausweis oder Pass
Als Identitätsnachweis brauchen wir auch Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass.

Aktuelles Passbild - Einführung von digitalen Lichtbildern bei den Pass- und Personalausweisbehörden
Ab dem 01.05.25 besteht die Möglichkeit, Passbilder für Ausweisdokumente direkt bei Beantragung im Bürgerbüro aufzunehmen.
Die Gebühren in Höhe von 6,00 € werden direkt bei Antragstellung vereinnahmt.

Bitte beachten Sie, ein Ausdruck der Bilder ist nicht möglich, das aufgenommene Foto dient nur dem Zweck der Ausweis- oder Passbeantragung und kann Ihnen somit auch nicht digital zur Verfügung gestellt werden.  
Sofern Sie am gleichen Tag einen Personalausweis und Reisepass beantragen, kann das Foto für beide Anträge genutzt werden und es fällt nur einmalig die Gebühr an.

Alternativ können Sie auch weiterhin die Fotoaufnahmedienste der dm-Drogerie-Märkte sowie beim Fotografen nutzen. Die dort gemachten Bilder werden dann nicht mehr ausgedruckt, sondern nur noch digital zur Verfügung gestellt und mittels QR-Code an die Passbehörde übermittelt.

Fingerabdrücke

Auf dem Chip im Reisepass werden seit 1. November 2007 zusätzlich die Fingerabdrücke von 2 Fingern (im Regelfall von den beiden Zeigefingern) abgespeichert. Ihre Fingerabdrücke werden mittels Scanner bei der Passbeantragung erfasst. 

48-Seiten-/Expresspass

Wer viel verreist kann einen Pass mit sechzehn zusätzlichen Seiten für Visaeinträge beantragen. Für alle, die ganz schnell einen neuen Pass brauchen, gibt es einen Express-Pass, der innerhalb von drei Tagen ausgestellt wird.

Gebühren

Für Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70 Euro
Für Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro
Für Reisepässe mit zusätzlichen Seiten ist ein Aufschlag von 22 Euro zu zahlen.
Für den Express-Reisepass sind zusätzlich 32 Euro zu entrichten.
Falls das Passbild direkt vor Ort bzw. bei Beantragung aufgenommen wird, fallen zusätzlich 6 Euro für das Foto an.
Falls bei Beantragung vom Bürger der Direktversand (Zustellung per Post) ausgewählt wird, fallen zusätzlich 15 Euro an.

Alle Kosten sind bereits bei der Beantragung fällig.

Gültigkeit

Pässe werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.
Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.

Direktversand

Ab dem 01.05.2025 ist auch der Direktversand neuer Reisepässe, Personalausweise und eID-Karten an die Bürger möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: 

  • Person ist über 16 Jahre alt bei Beantragung von Personalausweis oder eID-Karte
  • Person ist über 18 Jahre alt bei Beantragung von einem Reisepass
  • Expressversand wird nicht genutzt
  • Es muss mindestens ein weiteres gültiges Dokument (Reisepass oder Personalausweis) im Besitz der Person sein, um sich beim Postdienstleister entsprechend identifizieren zu können.
    Die Entwertung des alten Dokuments durch die Behörde erfolgt ausnahmslos zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Das Dokument kann nur vom Antragssteller persönlich entgegengenommen werden und es wird eine zusätzliche Gebühr von 15 € pro Antrag fällig. Die Gebühr wird direkt bei Beantragung als Zuschlag verbucht.

Vorläufiger Reisepass

Vorläufige Reisepässe dürfen nur bei glaubhaft gemachter Eilbedürftigkeit erteilt werden. Vorläufige Reisepässe haben lediglich eine Gültigkeit von 1 Jahr und sind mit Kosten von 26 Euro verbunden. Jedoch werden diese nicht in jedem Reiseland akzeptiert, bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim Auswärtigen Amt.

Infos vom Bundesministerium

Weitere Informationen zum Reisepass erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministriums oder aus der Broschüre des Bundesministeriums des Innern:

Achtung!

Sie müssen immer im Besitz eines gültigen Ausweises oder Passes sein. Verstöße führen zu einer Verwarnung oder sogar zu einer Geldbuße. Wir empfehlen Ihnen daher die Gültigkeit Ihrer Dokumente nicht erst kurz vor Antritt einer Urlaubsreise sondern regelmäßig zu überprüfen. So ersparen Sie sich unnötige Kosten und uns die lästige Verpflichtung, den Verstoß ahnden zu müssen. Danke!