Bundestagswahlen

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt

Auf dieser Seite finden Sie Informationen, Hinweise und Bekanntmachungen dazu.

Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl erhalten Sie auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Statistik unter
www.statistik.bayern.de/wahlen/bundestagswahlen/

sowie auf den Seiten der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de

Wahlscheinantrag

Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum in Ihrem Wahlkreis (223, Starnberg - Landsberg am Lech) wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Wahlscheinanträge werden von der Verwaltungsgemeinschaft Igling nur bis zum 21. Februar 2025, 15:00 Uhr entgegengenommen.

Hier können Sie Ihren Wahlscheinantrag ab 30. Januar 2025 online stellen. Für die Online-Beantragung benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung, die Sie in der Zeit vom 13. Januar bis spätestens 2. Februar 2025 erhalten.

Bitte beachten Sie: Wir versenden die Briefwahlunterlagen sobald uns die Stimmzettel vorliegen. Das ist nach derzeitigem Stand ab dem 06.02.2025.

Wahlscheinantrag online

Tipp: Verwenden Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sie sparen sich dann das Erfassen Ihrer Daten. Dadurch werden Fehler vermieden und Ihr Antrag kann von uns schneller bearbeitet werden. 

Wenn Sie Ihren Wahlscheinantrag nicht online stellen möchten können Sie auch den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden. Sie können sich auch hier einen Antragsvordruck herunterladen.

Antragsvordruck herunterladen

Damit wir Ihnen die Wahlunterlagen zusenden können, muss der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag grundsätzlich nur für sich selbst stellen können. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Wenn Ihnen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zugesandt werden sollen stellen Sie den Antrag bitte rechtzeitig, damit Sie Ihre Wahlunterlagen noch pünktlich bis zum Wahlsonntag einreichen können. Deshalb ist die Online-Beantragung nur bis 18. Februar, 12:00 Uhr möglich. Danach können der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur noch persönlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Igling abgeholt werden. 

Wir weisen darauf hin, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig ankommen. Daher empfehlen wir, die ausgefüllten Wahlbriefe, wenn möglich, direkt bei der Verwaltungsgemeinschaft Igling, Donnersbergstr. 1, 86859 Igling im Briefkasten einzuwerfen. 


Bekanntmachungen für die Gemeinde Hurlach

Bekanntmachungen für die Gemeinde Igling

Bekanntmachungen für die Gemeinde Obermeitingen

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