Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat den am 24. Juni 2021 eingereichten Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags am 27.07.2021 stattgegeben. Der Gegenstand des Volksbegehrens wurde im Staatsanzeiger Nr. 30 vom 30. Juli 2021 bekannt gemacht (Art. 65 LWG). Diese Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite des Landeswahlleiters eingestellt. Die zweiwöchige Eintragungsfrist beginnt am Donnerstag, 14. Oktober 2021 und endet am Mittwoch, 27. Oktober 2021
Allgemeine Informationen und Bekanntmachungen zum Volksbegehren erhalten Sie auf den Internetseiten der Landeswahlleitung unter dem Link