Für die Standesämter gilt folgende Gebührentabelle
(§ 72 Personenstandsgesetz)
Die wichtigsten amtlichen Gebühren im Einzelnen:
(§ 72 Personenstandsgesetz)
Die wichtigsten amtlichen Gebühren im Einzelnen:
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
50,00 €
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist
50,00 € + 20,00 € je Ehegatten, für den ausl. Recht zu beachten ist.
Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamts, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlichen Erkrankungen nach
70,00 €
Beglaubigung von namensrechtlichen Erklärungen (z.B. Führung eines Doppelnamens)
25,00 €
Stammbuch der Familie (verschiedene Ausführungen)
25,00 €
Erteilung einer sonstigen Personenstandsurkunde (Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde)
10,00 €
Kirchenaustritt
25,00 €
Erteilung einer Bescheinigung über einen Kirchenaustritt
6,00 €