Reisepass


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Reisepass

Gepäck

Seit November 2005 wird der deutsche Reisepass als ePass (elektronischer Reisepass) ausgestellt.

Personalausweise und Pässe sind ganz persönliche und sehr wichtige Dokumente. Der Gesetzgeber verlangt von uns daher eine sorgfältige Arbeitsweise und Überprüfung. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir uns nicht auf mündliche Aussagen allein verlassen können, sondern geeignete Nachweise (Urkunden, Ausweise, Urteile usw.) und alle erforderlichen Unterschriften benötigen.

 

Ausweispflicht

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises sein. Man spricht hierbei von der so genannten Ausweispflicht. Der Ausweispflicht wird auch mit einem gültigen Reisepass entsprochen. Sofern Sie einen Personalausweis haben benötigen Sie nicht zwingend einen Reisepass. Der Pass ist ein Reisedokument und wird von manchen Ländern für die Einreise vorgeschrieben (z.B. Ostblockländer, Amerika). Bei der Frage nach dem richtigen Dokument (Personalausweis, Pass, Kinderreisepass) erhalten Sie Hilfe aus den Länderinformationen des Auswärtigen Amts. Die Länderinformationen sind auf der Homepage www.auswaertiges-amt.de unter der Rubrik „Länder- und Reiseinformationen“ abrufbar.

Achtung!

Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass von Seiten des Auswärtigen Amts keine Gewähr für die Aktualität der Informationen übernommen wird. Verbindliche und aktuelle Informationen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der betreffenden Länder erteilen. Insgesamt handelt es sich bei Auskünften über Einreisebestimmungen anderer Staaten um keine verbindlichen Rechtsauskünfte, sondern um freiwillige Serviceleistungen der Passbehörden.

Beantragung

Reisepässe können Sie im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Igling (Zimmer 1) beantragen, vorausgesetzt Sie sind mit einziger Wohnung bzw. Hauptwohnung bei uns gemeldet. Die Herstellung selbst erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin und dauert zwischen drei und vier Wochen.

Zur Beantragung eines Reisepasses müssen Sie bei uns persönlich erscheinen. Jugendliche unter 18 Jahren können einen Reisepass nur mit Zustimmung Ihrer Eltern beantragen. Hierzu müssen beide sorgeberechtigten Eltern ebenfalls persönlich im Bürgerbüro vorstellig werden und den Antrag mit unterschreiben. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht benötigen wir als Nachweis ein rechtskräftiges Urteil.

Unterlagen

Personenstandsurkunde
Falls Sie noch keinen Reisepass oder Personalausweis haben, oder der bisherige Reisepass oder Personalausweis nicht von der Verwaltungsgemeinschaft Igling ausgestellt wurde, benötigen wir eine Personenstandsurkunde um einen Datenabgleich vornehmen zu können. Das kann eine Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde sein. Auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch ist geeignet. Der Datenabgleich entfällt, wenn Sie bereits ein von der Verwaltungsgemeinschaft Igling ausgestelltes Personaldokument besitzen.

bisheriger Ausweis oder Pass
Als Identitätsnachweis brauchen wir auch Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass.

ein aktuelles Foto
Gute Fotos sind die Grundlage einer einwandfreien Wiedergabe des Lichtbildes in den Personaldokumenten. Für die neuen Reisepässe, in denen ein Chip mit Ihrer Gesichtsbiometrie eingearbeitet wird, sind besondere Kriterien notwendig. Nachfolgend einige Kriterien die Sie beachten müssen:

  • Das Foto darf nicht älter als ein halbes Jahr sein.
  • Das Bild muss 35 mm breit und 45 mm hoch sein (ohne Rand).
  • Ihr Gesicht muss in einer Höhe von mindestens 32 mm und höchstens 36 mm abgebildet sein.
  • Die Nase muss auf der Mittellinie liegen.
  • Es muss eine Frontalaufnahme sein.
  • Der Gesichtsausdruck soll neutral sein, die Lippen geschlossen.
  • Augen offen und deutlich sichtbar.
  • Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt).
  • Sie dürfen nicht mit einer Militär- oder Polizeiuniform abgebildet sein.
  • Kopfbedeckung ist nur erlaubt, wenn diese durch die Religion vorgeschrieben ist.
  • Das Foto muss scharf und kontrastreich sein.
  • Es dürfen keine Schatten auf dem Foto sein.
  • Der Hintergrund muss einfarbig sein.
  • Natürliche Hauttöne.
  • Keine Knicke und Verunreinigungen.
  • Bei Brillenträgern ist darauf zu achten, dass die Augen klar erkennbar sind und kein Spiegeleffekt vorliegt.

Weitere Informationen über die Tauglichkeit eines Passbildes können Sie den Folgenden PDF's der Bundesdruckerei entnehmen:

 Foto-Mustertafel

 Passbild-Schablone für Erwachsene 

 Passbild-Schablone für Kinder

Fingerabdrücke
Auf dem Chip im Reisepass werden seit 1. November 2007 zusätzlich die Fingerabdrücke von 2 Fingern (im Regelfall von den beiden Zeigefingern) abgespeichert. Ihre Fingerabdrücke werden mit einem Scanner bei der Passbeantragung zusammen mit dem Foto und Ihrer Unterschrift eingescannt. Daher ist eine Nachreichung des Fotos für den Reisepass leider nicht mehr möglich.

48-Seiten-/Expresspass

Wer viel verreist kann einen Pass mit sechzehn zusätzlichen Seiten für Visaeinträge beantragen. Für alle, die ganz schnell einen neuen Pass brauchen, gibt es einen Express-Pass, der innerhalb von drei Tagen ausgestellt wird.

Gebühren

Für Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 59 Euro
Für Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro
Für Reisepässe mit zusätzlichen Seiten ist ein Aufschlag von 22 Euro zu zahlen.
Für den Express-Reisepass sind zusätzlich 32 Euro zu entrichten.

Alle Kosten sind bereits bei der Beantragung fällig.

Gültigkeit

Pässe werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.

Vorläufiger Reisepass

Vorläufige Reisepässe dürfen nur bei glaubhaft gemachter Eilbedürftigkeit erteilt werden. Die Ausstellung wird in der Regel jedoch nur in Kombination mit der Beantragung eines endgültigen Reisepasses vorgenommen. Vorläufige Reisepässe haben lediglich eine Gültigkeit von 1 Jahr und sind mit Kosten von 26 Euro verbunden.

Achtung!

Sie müssen immer im Besitz eines gültigen Ausweises oder Passes sein. Verstöße führen zu einer Verwarnung oder sogar zu einer Geldbuße. Wir empfehlen Ihnen daher die Gültigkeit Ihrer Dokumente nicht erst kurz vor Antritt einer Urlaubsreise sondern regelmäßig zu überprüfen. So ersparen Sie sich unnötige Kosten und uns die lästige Verpflichtung, den Verstoß ahnden zu müssen. Danke!

Weitere Informationen zum Reisepass erhalten Sie unter http://www.epass.de/ oder aus der Broschüre des Bundesministeriums des Innern:

„Alles Wissenswerte zum elektronischen Reisepass“