Personenstandsurkunde
Falls Sie noch keinen Reisepass oder Personalausweis haben, oder der bisherige Reisepass oder Personalausweis nicht von der Verwaltungsgemeinschaft Igling ausgestellt wurde, benötigen wir eine Personenstandsurkunde um einen Datenabgleich vornehmen zu können. Das kann eine Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde sein. Auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch ist geeignet. Der Datenabgleich entfällt, wenn Sie bereits ein von der Verwaltungsgemeinschaft Igling ausgestelltes Personaldokument besitzen.
bisheriger Ausweis oder Pass
Als Identitätsnachweis brauchen wir auch Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass.
ein aktuelles Foto
Gute Fotos sind die Grundlage einer einwandfreien Wiedergabe des Lichtbildes in den Personaldokumenten. Für die neuen Reisepässe, in denen ein Chip mit Ihrer Gesichtsbiometrie eingearbeitet wird, sind besondere Kriterien notwendig. Nachfolgend einige Kriterien die Sie beachten müssen:
- Das Foto darf nicht älter als ein halbes Jahr sein.
- Das Bild muss 35 mm breit und 45 mm hoch sein (ohne Rand).
- Ihr Gesicht muss in einer Höhe von mindestens 32 mm und höchstens 36 mm abgebildet sein.
- Die Nase muss auf der Mittellinie liegen.
- Es muss eine Frontalaufnahme sein.
- Der Gesichtsausdruck soll neutral sein, die Lippen geschlossen.
- Augen offen und deutlich sichtbar.
- Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt).
- Sie dürfen nicht mit einer Militär- oder Polizeiuniform abgebildet sein.
- Kopfbedeckung ist nur erlaubt, wenn diese durch die Religion vorgeschrieben ist.
- Das Foto muss scharf und kontrastreich sein.
- Es dürfen keine Schatten auf dem Foto sein.
- Der Hintergrund muss einfarbig sein.
- Natürliche Hauttöne.
- Keine Knicke und Verunreinigungen.
- Bei Brillenträgern ist darauf zu achten, dass die Augen klar erkennbar sind und kein Spiegeleffekt vorliegt.
Weitere Informationen über die Tauglichkeit eines Passbildes können Sie den Folgenden PDF's der Bundesdruckerei entnehmen:
Foto-Mustertafel
Passbild-Schablone für Erwachsene
Passbild-Schablone für Kinder
Fingerabdrücke
Auf dem Chip im Reisepass werden seit 1. November 2007 zusätzlich die Fingerabdrücke von 2 Fingern (im Regelfall von den beiden Zeigefingern) abgespeichert. Ihre Fingerabdrücke werden mit einem Scanner bei der Passbeantragung zusammen mit dem Foto und Ihrer Unterschrift eingescannt. Daher ist eine Nachreichung des Fotos für den Reisepass leider nicht mehr möglich.