Meldewesen


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Meldewesen

Stempel

Die Verpflichtung zur An-, Ab- oder Ummeldung ergibt sich aus dem Artikel 13 des Meldegesetzes. Bei einem Verstoß gegen das Meldegesetz handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro belegt werden kann.

Die Frist zur An-, Ab- oder Ummeldung beträgt eine Woche!

Alle Meldevorgänge sind kostenlos!

Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen in Deutschland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie.

 

Anmeldung

...eines neuen Wohnsitzes mit Haupt- oder Nebenwohnung.

  • ein volljähriges Familienmitglied muss vorsprechen, bei schriftlicher Anmeldung ist das erforderliche Formular auszufüllen (zum Download unter Formulare; im Bürgerbüro der VG Igling, den Außenstellen Hurlach und Obermeitingen oder jeder anderen Meldebehörde erhältlich).
  • alle Ausweispapiere werden bei der Anmeldung abgeändert (keine Neuausstellung erforderlich).
  • falls Sie einen Doktortitel tragen, bringen Sie Ihre Ernennungsurkunde mit.
  • bei Kindern und Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die nicht mit beiden Erziehungsberechtigten angemeldet werden, ist die Unterschrift beider Eltern (Erziehungsberechtigten) auf der Anmeldung erforderlich.
  • die von uns bestätigte Anmeldung ist auf verlangen bei Ihrem Vermieter vorzuzeigen.

Abmeldung

...eines bestehenden Wohnsitzes.

Seit 01.06.2004 entfällt die Abmeldung für eine Wohnung, wenn zeitgleich eine neue Wohnung innerhalb Deutschland bezogen wird. Dann ist nur die Anmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde innerhalb einer Woche erforderlich. Abmeldungen sind nur noch in folgenden Fällen notwendig:

  • bei Wegzug ins Ausland.
  • bei Aufgabe einer Hauptwohnung zu einer bestehenden Nebenwohnung innerhalb Deutschland.

Zur Abmeldung ist folgendes zu beachten:

  • ein volljähriges Familienmitglied muss vorsprechen, bei schriftlicher Abmeldung ist das erforderliche Formular auszufüllen (zum Download unter Formulare; im Bürgerbüro der VG Igling, den Außenstellen Hurlach und Obermeitingen oder jeder anderen Meldebehörde erhältlich).
  • bei Kindern und Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die nicht mit beiden Erziehungsberechtigten abgemeldet werden, ist die Unterschrift beider Eltern (Erziehungsberechtigten) auf der Abmeldung erforderlich.
  • die von uns bestätigte Abmeldung ist auf verlangen bei Ihrem Vermieter vorzuzeigen.

Ummeldung

...bei Umzug innerhalb der Gemeinde bzw. VG mit Haupt- oder Nebenwohnung.

  • ein volljähriges Familienmitglied muss vorsprechen, bei schriftlicher Ummeldung ist das erforderliche Formular auszufüllen (zum Download unter Formulare; im Bürgerbüro der VG Igling, den Außenstellen Hurlach und Obermeitingen oder jeder anderen Meldebehörde erhältlich).
  • bei Kindern und Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die nicht mit beiden Erziehungsberechtigten umgemeldet werden, ist die Unterschrift beider Eltern (Erziehungsberechtigten) auf der Ummeldung erforderlich.
  • alle Ausweispapiere werden bei der Ummeldung abgeändert (keine Neuausstellung erforderlich).
  • die von uns bestätigte Ummeldung ist auf verlangen bei Ihrem Vermieter vorzuzeigen.

Bescheinigungen

Melde-, Haushalts-, Aufenthalts- und Lebensbescheinigungen erhalten Sie ggf. gegen Gebühr im Bürgerbüro.