Neuerungen zum 01.01.2011
Die Papierlohnsteuerkarte wurde im September 2009 für das Jahr 2010 letztmalig ausgestellt und behält ihre Gültigkeit über das Jahr 2010 hinaus bis der Lohnsteuerabzug endgültig durch das elektronische Verfahren, nach derzeitigen Planungen im Jahr 2012, abgelöst wird. Nach 85 Jahren kommt damit das endgültige "Aus" für die Papierlohnsteuerkarte.
Die Papierlohnsteuerkarte 2010 wird bis zum flächendeckenden produktiven Betrieb des neuen elektronischen Verfahrens für den gesamten Übergangszeitraum weitergelten.
Für die Lohnsteuerkarte 2010 können aufgrund der Gültigkeit im Jahr 2011 auch Änderungen nach dem 30.11.2010 auf der Lohnsteuerkarte für 2011 beantragt werden. Eintragungen mit Wirksamkeit ab dem 01.01.2011 sind allerdings ausschließlich durch das Finanzamt vorzunehmen.
Lesen Sie hierzu auch das Informationsschreiben des Bundesministerium der Finanzen

