Lohnsteuerkarten


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Lohnsteuerkarten

Neuerungen zum 01.01.2011

Die Papierlohnsteuerkarte wurde im September 2009 für das Jahr 2010 letztmalig ausgestellt und behält ihre Gültigkeit über das Jahr 2010 hinaus bis der Lohnsteuerabzug endgültig durch das elektronische Verfahren, nach derzeitigen Planungen im Jahr 2012, abgelöst wird. Nach 85 Jahren kommt damit das endgültige "Aus" für die Papierlohnsteuerkarte.

Die Papierlohnsteuerkarte 2010 wird bis zum flächendeckenden produktiven Betrieb des neuen elektronischen Verfahrens für den gesamten Übergangszeitraum weitergelten.

Für die Lohnsteuerkarte 2010 können aufgrund der Gültigkeit im Jahr 2011 auch Änderungen nach dem 30.11.2010 auf der Lohnsteuerkarte für 2011 beantragt werden. Eintragungen mit Wirksamkeit ab dem 01.01.2011 sind allerdings ausschließlich durch das Finanzamt vorzunehmen.

Lesen Sie hierzu auch das Informationsschreiben des Bundesministerium der Finanzen

Steuerliche Lebensbescheinigung

Für ein in unserem Verwaltungsbereich gemeldetes Kind (unter 18) stellen wir Ihnen gegen Vorlage eines Vaterschaftsnachweises (Eintrag auf der Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung) eine steuerliche Lebensbescheinigung aus. Diese benötigen Sie, wenn Sie nicht mit Hauptwohnsitz in unserem Verwaltungsbereich gemeldet sind und Ihr Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen möchten.
Eine steuerliche Lebensbescheinigung erhalten Sie kostenfrei und sie ist drei Jahre gültig.

Hinweis

  • Bitte kontrollieren Sie die Einträge auf Ihrer Lohnsteuerkarte sofort nach Erhalt!
  • Lesen Sie die Informationsschrift "Lohnsteuer 200_ (Jahreszahl)". Diese Informationsschrift ist jeder Lohnsteuerkarte beigefügt.
  • Sollten Sie keine Lohnsteuer entrichten müssen, bitten wir Sie dennoch die Lohnsteuerkarte für das abgelaufene Kalenderjahr bei uns ab zu geben!

Nähere Informationen über Lohnsteuerklassen, Kinderfreibeträge, Lohnsteuerermäßigung,
sonstige Freibeträge, etc. erhalten Sie von Ihrem Sachbearbeiter beim
Finanzamt Landsberg am Lech, Tel. 08191/332-0.

Die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung liegen für Sie bei uns im Bürgerbüro bereit oder können auch auf der Internetseite des Finanzamtes herunter geladen werden.