Steuern
Grund- und Gewerbesteuer

Die Grundsteuer errechnet sich ebenso wie die Gewerbesteuer anhand folgender Formel:
Steuermessbetrag x Hebesatz
Die Höhe des jeweiligen Hebesatzes wird von der Gemeinde festgelegt. Falls Sie Fragen zur Berechnung des Steuermessbetrages haben wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
Die aktuellen Hebesätze der Gemeinde Igling:
Grundsteuer A 310 %
Grundsteuer B 310 %
Gewerbesteuer 350 %
Hundesteuer

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer. Maßgebend ist das Kalenderjahr.
Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinander folgenden Kalendermonaten erfüllt werden.
Aktuelle Steuersätze der Gemeinden jeweils für ein Kalenderjahr:
- für den ersten Hund 40,00 €
- für den zweiten Hund 60,00 €
- für jeden weiteren Hund 100,00 €
Für Kampfhunde im Sinne des § 5a beträgt die Steuer 300,00 €. Informationen über Steuerbefreiung (z. B. Blindenhunde, Rettungshunde, etc.) und Steuervergünstigung (z. B. Züchtersteuer, Hunde im Außenbereich, Hunde, die überwiegend zur Ausübung der Jagd bestimmt sind, etc.) erhalten Sie im Steueramt der VG Igling, Fr. Schuster, Tel. 0 82 48 / 96 97 - 17 und den Gemeindeverwaltungen.

