Internet Breitbandanschluss


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Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren gemäß der Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie) vom 23. Juni 2008 Az.: III/5-6406b2/90/1 und E 5-7554.4-33 (AllMBI S. 401)

Die Gemeinde Hurlach möchte das derzeit unzureichende Breitbandangebot verbessern. Es wird daher gemäß der „Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ ein paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen Breitbandrichtlinie durchgeführt.

Ziel ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und private Haushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicherstellt.

Den ausführlichen Text sowie die Anlage 1 -Bieterangaben- entnehmen Sie bitte den folgenden Dateien.